Heute wurde ich auf einen interessanten Umstand der Leistungsbeschreibung von 1&1 Mobilfunktarifen aufmerksam. Dort steht nämlich, dass Roaming innerhalb der ersten 60 Tage nach Vertragsabschluss nicht genutzt werden kann. Das heißt natürlich auch, dass man in dieser Zeit nicht im Ausland erreichbar ist. Diese Roaming-Sperre lässt sich auch nicht aufheben, ein Umstand auf den man aus meiner Sicht deutlicher hingewiesen werden sollte als nur durch einen Punkt in der Leistungsbeschreibung, die sich wohl kaum jemand durchließt. Und wenn man dann im Ausland sitzt und merkt, dass das Handy nicht funktioniert kann man nichts mehr tun, außer sich ärgern. Ich habe nach kurzer Recherche bei keinem anderen Provider eine vergleichbare Klausel gefunden. Also bei Vertragswechsel zu 1&1 immer schön zuhause bleiben! Mich würde mal interessieren, ob so eine nicht begründete Leistungsbeschränkung ohne deutlichen Hinweis und ohne Preissenkung überhaupt zulässig ist.
18. Juni 2014 @ 16:53
In dieselbe Falle sind auch wir getappt, als wir eine Klassenreise nach Italien antraten. Die bei Eltern und Lehrern hinterlegte Notrufnummer von 1&1 erwies sich als vollkommen nutzlos, da kein Roaming stattfand. Die 50-köpfige Schüler- und Lehrergruppe war von jeglicher Kommunikation zu den Eltern der Schüler vollkommen abgeschnitten. Was für eine Katastrophe. Ein Hinweis seitens 1&1 (z.B. per SMS) hätte diese ernst zu nehmenden Umstände verhindern können.